Gesundheitspolitische Schlagwörter von G-L
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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Gesundheitsfonds: In den Gesundheitsfonds fließen ab 1. Januar 2009 alle Krankenversicherungsbeiträge sowie die Steuerzuschüsse des Bundes. Wie bisher zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge anteilig, die Arbeitgeber 0,9 Beitragspunkte zusätzlich. Die Krankenkassen erhalten pro Versicherten Geld aus diesem Fonds. Zu einer Pauschale pro Versichertem kommen Zuschläge nach Alter, Geschlecht und Krankheit. Der Gesundheitsfonds wird durch das Bundesversicherungsamt (BVA) als Sondervermögen verwaltet.
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