Betriebliche Gesundheitsförderung - Hintergrundinformationen
Die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch krankheitsbedingte Fehlzeiten schätzt das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) auf rund 36 Milliarden Euro jährlich. 70 Prozent aller Krankheiten sind auf Bewegungsmangel, falsche Ernährung und mangelnden Stressabbau zurückzuführen und könnten durch entsprechende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge effektiv bekämpft werden. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und 2009 die Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung eingeführt. Dazu heißt es u. a.:
„Die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und die betriebliche Gesundheitsförderung sind wichtige gesundheitspolitische Ziele der Bundesregierung. Die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, liegt im Interesse der Arbeitnehmer und der Unternehmen. Die Steuerbefreiung soll die Bereitschaft des Arbeitgebers erhöhen, seinen Arbeitnehmern Dienstleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten und entsprechende Barzuschüsse für die Durchführung derartiger Maßnahmen zuzuwenden.“
Freibetrag für Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitsentgelt gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Arbeitnehmer müssen auf diese Arbeitgeberleistungen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben entrichten. Es kostet die Mitarbeiter also nichts, das Angebot zur Gesundheitsförderung wahrzunehmen.
Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Gesundheitsprävention von 500 Euro jährlich pro Mitarbeiter als Betriebsausgaben verbuchen und muss dafür keine Sozialabgaben entrichten. Er benötigt lediglich die Bestätigung seines Mitarbeiters, dass er tatsächlich an der Gesundheitsmaßnahme teilgenommen hat.
Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Sachleistungen als auch für Bezahlungen (z. B. wenn der Arbeitnehmer die Maßnahme selbst bucht und bezahlt und der Arbeitgeber ihm dafür die Kosten erstattet). Die gesundheitsfördernden Maßnahmen können im Unternehmen selbst oder außerhalb stattfinden. Dies ist insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe interessant, die oftmals keine eigenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen anbieten können und daher auf externe Dienstleister angewiesen sind.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Bei den zusätzlichen Leistungen zum Arbeitsentgelt geht es um die vorbeugende Gesundheitsförderung. Nicht begünstigt sind deshalb Maßnahmen, die eine bestehende Erkrankung bekämpfen oder heilen sollen, sowie Heilmaßnahmen.
Begünstigt sind Maßnahmen, die künftigen Gesundheitsschäden der Mitarbieter vorbeugen. So heißt es in § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EStG): Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
Anerkannte Handlungsfelder
Bewegungsgewohnheiten / Arbeitsbedingte körperliche Belastungen
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche AktivitätVorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens-
und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme / auch arbeitsbedingte Belastungen
des Bewegungsapparates
Ernährung / Betriebsverpflegung
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung / Gesundheitsgerechte Verpflegung am ArbeitsplatzVermeidung und Reduktion von Übergewicht
Stressbewältigung, Entspannung / Psychosoziale Belastungen (Stress)
- Förderung von Stressbewältigungskompetenzen / auch am Arbeitsplatz / Gesundheitsgerechte MitarbeiterführungFörderung von Entspannung (Progressive Relaxation, Autogenes Training - Grundstufe,
Hatha Yoga, Thai Chi, Qigong)
Suchtmittelkonsum
- Förderung des Nichtrauchens / Rauchfrei im Betrieb
- Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums / „Punktnüchternheit“ (Null Promille am Arbeitsplatz) bei der Arbeit
Fazit:
Die Gesundheit der Mitarbeiter wird durch die vom Unternehmen angebotenen Präventionsmaßnahmen gestärkt. Die Arbeitnehmer können zudem sicher sein, dass die angebotenen gesundheitsfördernden Maßnahmen qualitätsgesichert sind, da alle Leistungen, die für den Arbeitnehmer einkommenssteuerfrei sind, den Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen müssen.
Investitionen in Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung haben damit für Unternehmer und Arbeitgeber einen konkreten wirtschaftlichen Nutzen:
- weniger Fehltage
- motivierte Mitarbeiter
- niedrigere Kosten
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist damit für Unternehmen und Betriebe eine Investition in die eigene Zukunft.
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