U7a: Früherkennungsuntersuchung für Dreijährige
Seit dem 1. Juli 2008 gibt es eine weitere Früherkennungsuntersuchung für Kinder. Nach einem Beschluss des Bundesministeriums für Gesundheit wurde die so genannte U7a für Kinder im Alter von 3 Jahren zusätzlich in das Kinderuntersuchungsprogramm aufgenommen. Sie wird künftig als Kassenleistung von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen des Früherkennungsprogramms für Kinder angeboten und ab sofort von den Ärztinnen und Ärzten durchgeführt.
Die U7a-Untersuchung, die zwischen dem 34. und dem 36. Lebensmonat erfolgen soll, schließt eine Lücke im bisherigen Programm. Davor findet im 21. bis 24. Lebensmonat die U7 statt, danach im 46. bis 48. Lebensmonat die U8. Weil gerade im Zeitraum von 2 – 4 Jahren wichtige kindliche Entwicklungsprozesse stattfinden, erhöht diese Untersuchung die Chancen, auf mögliche gesundheitliche Problemlagen frühzeitig aufmerksam zu werden und gegenzusteuern. Unter anderem sollen damit Seh- und Sprachstörungen und deren Risikofaktoren besser erkannt werden.
Mit der neuen Kinderuntersuchung besteht das Früherkennungsprogramm aus insgesamt 10 Untersuchungen für Kinder bis 6 Jahren und einer Untersuchung für Jugendliche. Die U7a stellt sicher, dass Kinder von der Geburt bis zum 6ten Lebensjahr mindestens in jährlichem Abstand der Ärztin oder dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten oder zum Schutz vor Vernachlässigung vorgestellt werden.
Kinderuntersuchungen ab 1. Juli 2008
U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung
U2: 3.-10. Lebenstag
U3: 4.-5. Lebenswoche
U4: 3.-4. Lebensmonat
U5: 6.-7. Lebensmonat
U6: 10.-12. Lebensmonat
U7: 21.-24. Lebensmonat
U7a: 34.-36. Lebensmonat
U8: 46-48. Lebensmonat
U9: 60.-64. Lebensmonat
J1: 13.-14. Lebensjahr
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