Reformen und Richtlinien
Ein Beitragsrückstand der Eltern rechtfertigt keine Leistungsminderung der Krankenkassen bei Kindern. Der höhere Beitrag Kinderloser zur Pflegeversicherung auch für ungewollt Kinderlose ist rechtmäßig. Seit Ende Januar 2007 ist die neue EU-Verordnung, die eine kindgerechte Medizin verlangt, in allen europäischen Mitgliedstaaten in Kraft und Gesetz. Die Neufassung der Chroniker-Richtlinie 2008 verschärft die seit 2004 bestehende Chronikerregelung. Wir informieren Sie über Neuregelungen in der Gesundheitspolitik.
Vollständiger Krankenschutz für Kinder auch bei Beitragsrückstand der Eltern
Ein Beitragsrückstand der Eltern rechtfertigt keine Leistungsminderung der Krankenkassen bei Kindern. Es dürfe nicht sein, dass Kinder für Versäumnisse der Eltern bestraft werden, so Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Damit schwenkt die Politik von ihrer ursprünglichen Meinung ab, die nach Einführung der Gesundheitsreform im April 2007 noch lautete, dass die Ruhenswirkung bei einem Beitragsverzug des Mitglieds sich auch auf die familienversicherten Angehörigen mit erstreckt.
Pflegezuschlag für Kinderlose rechtmäßig
Der höhere Beitrag Kinderloser zur Pflegeversicherung auch für ungewollt Kinderlose ist rechtmäßig. Das Bundessozialgesetz stellt klar, dass es nur eine relative Besserstellung der Eltern verlangt. Die Gleichbehandlung von freiwilligen und unfreiwilligen Kinderlosen vor dem Gesetz ist nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig, da auch Homosexuelle oder Menschen, die zwar den Willen, aber nicht den richtigen Partner für eine Familiengründung haben, auch zur Zahlung verpflichtet sind.
Chroniker-Richtlinie - Regeln für Zuzahlungen und Befreiungen
Damit Sie als Patient nicht übermäßig durch Zuzahlungen für Arzneimittel belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen Sie Zuzahlungen leisten müssen. Derzeit liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Für wen gilt die sogenannte „Chroniker-Richtline“ und welche Richtlinien beinhaltet sie? Lesen Sie hier mehr dazu …
Arzneimittelmarkt verfügt über nur wenig kindgerechte Medizin
Kindern werden oft Medikamente verordnet, die nicht für sie gemacht sind. Dazu hört man oft die Faustregel „Kinder nehmen die Hälfte“. Die Praxis zeigt, dass die Medikamentendosis für Erwachsene einfach auf das niedrigere Körpergewicht der Kinder heruntergerechnet wird. 50 Prozent der Medikamente, die in Europa zur Behandlung von Kindern eingesetzt werden, sind nicht an Kindern erprobt und geprüft worden. Sie wurden nicht eigens für die Verwendung an Kindern zugelassen. Ärzte stützen sich bei der Verordnung solcher Medikamente lediglich auf langjährige Erfahrungswerte.
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