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Krankenkasse muss nicht immer für Krankenhausaufenthalt zahlen

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit einem aktuellen Urteilsspruch entschieden, dass eine Krankenkasse trotz eines ärztlichen Attests nicht immer eine stationäre Behandlung bezahlen muss. Die Kasse könne vielmehr geltend machen, dass auch eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre, und eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

Das Gericht wies damit die Berufung eines Versicherten gegen eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz zurück. Der klagende Versicherte hatte sich wegen starker Schmerzen in stationäre Behandlung begeben. Sein Arzt bestätigte die Notwendigkeit der Behandlung mit einem Attest. Die private Krankenkasse des Klägers lehnte die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, eine ambulante Schmerztherapie wäre ausreichend gewesen. Der Versicherte erhob daraufhin Zahlungsklage. Ein gerichtliches Gutachten erklärte jedoch das Verhalten der Krankenkasse für rechtens.

Wie das OLG jetzt mit seinem Urteilspruch betonte, haben Krankenkasse und Landgericht rechtmäßig gehandelt. In diesen Fällen sei das ärztliche Attest des behandelnden Arztes Nicht bindend. Vielmehr könne es beispielsweise in einem gerichtlichen Verfahren durch ein Sachverständigengutachten überprüft werden.

Az.: 10 U 959/08

Redaktion e|pat|in® / 24.08.2009


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